Grafschafter Moorhunde · Nordhorn
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gut nachzulesen.
Die Vertragsbedingungen für Hundetraining, Dogwalking und weitere vereinbarte Leistungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Grafschafter Moorhunde
Stand: Juli 2026
1. Anbieterin und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von:
Grafschafter Moorhunde
Magdalena Popiela
Klausheider Weg 21
48531 Nordhorn
kontakt@grafschafter-moorhunde.de
0151 578 67 610
Die vollständigen Anbieterangaben ergeben sich aus dem Impressum.
Diese AGB gelten für Hundetraining, Einzelstunden, Gruppenstunden, Kurse, Social Walks, Workshops, Seminare, Veranstaltungen, Maulkorbberatung sowie Dogwalking.
Die Begriffe Kundin, Halterin und Teilnehmerin werden aus Gründen der Lesbarkeit einheitlich verwendet und gelten für alle Personen unabhängig vom Geschlecht.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich oder in Textform vereinbart wurden.
2. Vertragsschluss
Die Darstellung der Angebote auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine Buchung, Anmeldung oder Anfrage durch Grafschafter Moorhunde bestätigt wird oder ein Termin ausdrücklich vereinbart wurde.
Bei Buchungen über ein Buchungssystem gelten zusätzlich die dort angezeigten Angaben zu Angebot, Preis, Zahlungsweise, Stornierung und Termin.
Grafschafter Moorhunde behält sich vor, Anfragen abzulehnen, wenn ein Angebot fachlich, organisatorisch oder aus Sicherheitsgründen nicht passend erscheint.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung, der Buchungsseite oder der individuellen Vereinbarung.
Grafschafter Moorhunde schuldet eine fachlich sorgfältige Durchführung der vereinbarten Leistung, jedoch keinen bestimmten Trainingserfolg.
Verhalten von Hunden hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem von Vorgeschichte, Alltag, Gesundheitszustand, Umwelt, Trainingsstand, Umsetzung durch die Halterin und individuellen Voraussetzungen des Hundes.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung oder Vereinbarung angegebenen Preise.
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Die Zahlung erfolgt, je nach Angebot, per Rechnung, über das Buchungssystem oder nach individueller Vereinbarung.
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen, sofern auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist.
Bei Zahlungsverzug kann Grafschafter Moorhunde die weitere Teilnahme oder Betreuung bis zum Ausgleich offener Beträge aussetzen.
5. Absage und Stornierung einzeln gebuchter Termine
Für einzeln gebuchte Termine, Einzelstunden, Gruppenstunden, Kurse, Social Walks, Workshops, Seminare, Veranstaltungen und Maulkorbberatungen gelten die Stornierungs- und Zahlungsbedingungen, die im jeweiligen Buchungsvorgang angegeben werden.
Die Kundin wird vor Abschluss der Buchung über die jeweils geltenden Bedingungen informiert.
Soweit im Einzelfall keine abweichende Regelung angegeben ist, können Termine bis 48 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden.
Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann die vereinbarte Vergütung berechnet werden, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.
Der Kundin bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
6. Absage oder Änderungen durch Grafschafter Moorhunde
Grafschafter Moorhunde kann Termine aus wichtigem Grund absagen, verschieben, verkürzen oder anpassen, insbesondere bei Krankheit, gefährlichen Wetterlagen, Hitze, Sturm, Glätte, organisatorischen Gründen oder wenn die sichere Durchführung nicht gewährleistet werden kann.
Bereits gezahlte Entgelte für ausgefallene Leistungen werden nach Möglichkeit durch Ersatztermine ausgeglichen oder anteilig gutgeschrieben.
Ein weitergehender Schadensersatzanspruch besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
7. Pflichten der Halterin
Die Halterin versichert, dass sie zur Anmeldung und Teilnahme mit dem Hund berechtigt ist.
Die Halterin verpflichtet sich, Grafschafter Moorhunde vor Beginn und während der laufenden Zusammenarbeit vollständig und wahrheitsgemäß über alle relevanten Umstände zu informieren.
Dazu gehören insbesondere:
- Erkrankungen, Schmerzen, Verletzungen oder gesundheitliche Einschränkungen
- ansteckende Krankheiten oder Parasitenbefall
- Medikamente
- Läufigkeit
- Unverträglichkeiten mit Menschen, Hunden oder anderen Tieren
- Aggressionsverhalten
- Beißvorfälle
- starkes Angst-, Flucht- oder Jagdverhalten
- behördliche Auflagen
- Besonderheiten im Handling, bei Fütterung, Sicherung oder Transport
Die Halterin ist verpflichtet, für eine ausreichende Sicherung und geeignete Ausrüstung des Hundes zu sorgen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Anweisungen von Grafschafter Moorhunde sind zu befolgen, soweit sie der Sicherheit von Mensch und Hund oder der Durchführung des Angebots dienen.
8. Gesundheit, Impfschutz und Versicherung
Die Halterin versichert, dass der Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist, soweit ihr bekannt.
Der Hund muss über einen angemessenen Impfschutz verfügen und haftpflichtversichert sein.
Die Halterin versichert außerdem, dass der Hund ordnungsgemäß behördlich angemeldet ist, soweit eine Anmeldepflicht besteht.
Grafschafter Moorhunde kann einen Nachweis über Haftpflichtversicherung, Impfschutz oder behördliche Anmeldung verlangen.
9. Besondere Regelungen für Dogwalking
Dogwalking findet in der Regel als Abo an fest vereinbarten Wochentagen statt.
Die vereinbarten Betreuungstage werden für den jeweiligen Hund fest eingeplant und freigehalten.
Einzelne Absagen durch die Halterin, etwa wegen Urlaub, Krankheit, Terminüberschneidungen oder sonstiger persönlicher Gründe, führen nicht automatisch zu einer Reduzierung der monatlichen Vergütung.
Dies gilt auch dann, wenn der Hund an einem vereinbarten Betreuungstag nicht mitlaufen kann.
Kann ein vereinbarter Dogwalking-Termin aus Gründen, die Grafschafter Moorhunde zu vertreten hat, nicht stattfinden, wird der Termin nach Möglichkeit nachgeholt oder anteilig gutgeschrieben.
Bei gefährlichen Wetterlagen, extremer Hitze, Sturm, Glätte oder sonstigen Umständen, die eine sichere Durchführung gefährden, kann Grafschafter Moorhunde die Runde anpassen, verkürzen, verlegen oder absagen.
Die Entscheidung erfolgt im Sinne der Sicherheit der Hunde.
Das Dogwalking-Abo kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
10. Zugang zum Hund beim Dogwalking
Die Halterin stellt sicher, dass Grafschafter Moorhunde den Hund zum vereinbarten Zeitpunkt abholen kann.
Dies kann durch persönliche Übergabe, Schlüsselübergabe oder eine andere ausdrücklich vereinbarte Zugangsmöglichkeit erfolgen.
Ist der Hund trotz vereinbartem Termin nicht erreichbar oder kann der Zugang aus Gründen aus dem Verantwortungsbereich der Halterin nicht erfolgen, gilt der Termin als wahrgenommen.
Schlüssel oder Zugangsdaten werden vertraulich behandelt und ausschließlich für die vereinbarte Betreuung genutzt.
Eine Rückgabe oder Deponierung von Schlüsseln erfolgt nur nach vorheriger Absprache.
11. Dogwalking-Gruppen, Freilauf und Gruppendynamik
Dogwalking findet in Gruppen statt.
Die Gruppen werden nach fachlicher Einschätzung zusammengestellt und während der Runde begleitet.
Trotz sorgfältiger Auswahl und Betreuung kann es im Umgang mit Hunden zu Verletzungen, Auseinandersetzungen oder Schäden kommen, etwa durch Spiel, Rennbewegungen, Ausweichen, Zusammenstöße, Konflikte oder Beißvorfälle.
Die Halterin verpflichtet sich, alle bekannten gesundheitlichen Besonderheiten, Unverträglichkeiten, Aggressionsverhalten, Beißvorfälle, Läufigkeit, Unsicherheiten oder sonstigen relevanten Verhaltensweisen vor Beginn und während der laufenden Betreuung unverzüglich mitzuteilen.
Freilauf erfolgt nur nach vorheriger Absprache und nur dann, wenn Grafschafter Moorhunde dies nach fachlicher Einschätzung verantworten kann.
Ein Anspruch auf Freilauf besteht nicht.
12. Haftung und Schäden durch Hunde
Die Halterin bleibt während der Teilnahme an Angeboten von Grafschafter Moorhunde Halterin ihres Hundes im rechtlichen Sinne.
Die gesetzliche Tierhalterhaftung bleibt unberührt.
Verursacht ein Hund Schäden an Menschen, Hunden, anderen Tieren oder Sachen, haftet die Halterin im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Dies gilt auch dann, wenn der Hund sich während eines Gruppenangebots, Trainings, Social Walks oder Dogwalkings in der Obhut von Grafschafter Moorhunde befindet.
Kommt es zwischen Hunden zu einer Auseinandersetzung, richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.
Soweit mehrere Hunde an der Entstehung eines Schadens beteiligt sind, kann eine Abwägung der jeweiligen Verursachungsbeiträge und Tiergefahren erfolgen.
Die Teilnahme an Gruppenangeboten und Dogwalking erfolgt mit dem Wissen, dass trotz fachlicher Einschätzung, passender Gruppenzusammenstellung und sorgfältiger Betreuung ein Restrisiko im Umgang mit Hunden nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.
Grafschafter Moorhunde haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Grafschafter Moorhunde nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
13. Tierarzt und Notfälle
Bei Krankheit, Verletzung oder einem sonstigen Notfall ist Grafschafter Moorhunde berechtigt, einen Tierarzt aufzusuchen, wenn dies im Interesse des Hundes erforderlich erscheint und die Halterin nicht rechtzeitig erreichbar ist.
Die entstehenden Kosten trägt die Halterin, soweit der Notfall nicht durch ein schuldhaftes Verhalten von Grafschafter Moorhunde verursacht wurde.
Grafschafter Moorhunde wird die Halterin im Notfall schnellstmöglich informieren.
14. Ausschluss von der Teilnahme oder Betreuung
Grafschafter Moorhunde kann einen Hund oder eine Halterin von einzelnen Angeboten oder von der weiteren Teilnahme ausschließen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt.
Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- die Sicherheit von Menschen oder Hunden gefährdet ist
- der Hund für das jeweilige Angebot fachlich nicht passend erscheint
- relevante Angaben verschwiegen oder falsch gemacht wurden
- sicherheitsrelevante Anweisungen nicht befolgt werden
- offene Rechnungen trotz Mahnung nicht beglichen werden
- eine Durchführung aus gesundheitlichen, organisatorischen oder tierschutzrelevanten Gründen nicht vertretbar ist
Bereits gezahlte Entgelte für noch nicht erbrachte Leistungen werden anteilig erstattet, sofern der Ausschluss nicht durch ein vertragswidriges Verhalten der Halterin veranlasst wurde.
15. Foto- und Videoaufnahmen
Foto- und Videoaufnahmen werden nur nach gesonderter Einwilligung veröffentlicht.
Eine Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Aufnahmen, die ausschließlich der internen Einschätzung, Dokumentation oder Trainingsanalyse dienen, werden nicht ohne gesonderte Einwilligung veröffentlicht.
16. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Durchführung der Angebote, zur Kommunikation, zur Abrechnung oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website.
17. Widerrufsrecht
Verbraucherinnen steht, soweit gesetzlich vorgesehen, ein Widerrufsrecht zu.
Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
18. Verbraucherstreitbeilegung
Grafschafter Moorhunde ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Ein Hinweis oder Link zur ehemaligen EU-Online-Streitbeilegungsplattform wird nicht verwendet.
19. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.